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   LAG Niedersachsen, 16.01.2012 - 9 Sa 395/11   

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LAG Niedersachsen, 16.01.2012 - 9 Sa 395/11 (https://dejure.org/2012,7400)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.01.2012 - 9 Sa 395/11 (https://dejure.org/2012,7400)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Januar 2012 - 9 Sa 395/11 (https://dejure.org/2012,7400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zahlungsklagen - Sonstiges

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 195 BGB; § 199 Abs. 1 Nr. 1, 2 BGB; § 214 Abs. 1 BGB; § 217 BGB; § 611 Abs. 1 BGB; § 613a Abs. 5 BGB
    Verjährungsbeginn mit Kenntnis von Namen und Anschrift der Schuldnerin; Zahlungsklage bei verspäteter Geltendmachung der Ansprüche gegen Betriebserwerberin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährungsbeginn mit Kenntnis von Namen und Anschrift der Schuldnerin; Zahlungsklage bei verspäteter Geltendmachung der Ansprüche gegen Betriebserwerberin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährungsbeginn mit Kenntnis von Namen und Anschrift der Schuldnerin; unbegründete Zahlungsklage bei verspäteter Geltendmachung der Ansprüche gegen Betriebserwerberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 1/00

    Tarifliche Ausschlußfrist bei Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.01.2012 - 9 Sa 395/11
    Für den Beginn der Verjährung ist die Kenntnis der erforderlichen Tatsachen erforderlich (Name und Anschrift des Schuldners) nicht die Rechtslage Es gilt nichts anders als für den Beginn von Ausschlussfristen (vgl. (BAG vom 12.12.2000, 9 AZR 1/00, AP Nr. 154 zu § 4 TVG, Ausschlussfristen = NZA 2001, S. 1082 - 1085 Rn. 49; BAG vom 24.10.2001, 5 AZR 32/00, AP Nr. 27 zu § 823 BGB, Schutzgesetz = NZA 2002, S. 209 - 212 Rn. 23: zum Beginn des Verlaufs der Verjährungsfrist von Zahlungsansprüchen im Zusammenhang mit der Klärung eines Arbeitnehmerstatus).

    Das gegebenenfalls aus Gründen der Risikominderung neben der Betriebsübernehmerin auch die frühere Betriebsinhaberin zu verklagen ist, beruht nicht auf einer von der Beklagten herbeigeführten Unklarheit oder Vorspiegelung falscher Tatsachen, sondern auf der Notwendigkeit der Einhaltung der tariflichen Ausschlussfristen (BAG vom 12.12.2000, 9 AZR 1/00, AP Nr. 154 zu § 4 TVG, Ausschlussfristen = NZA 2001, S. 1082 - 1085 Rn. 49; BAG vom 24.10.2001, 5 AZR 32/00, AP Nr. 27 zu § 823 BGB, Schutzgesetz = NZA 2002, S. 209 - 212 Rn. 23: zum Beginn des Verlaufs der Verjährungsfrist von Zahlungsansprüchen im Zusammenhang mit der Klärung eines Arbeitnehmerstatus).

  • BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00

    Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.01.2012 - 9 Sa 395/11
    Für den Beginn der Verjährung ist die Kenntnis der erforderlichen Tatsachen erforderlich (Name und Anschrift des Schuldners) nicht die Rechtslage Es gilt nichts anders als für den Beginn von Ausschlussfristen (vgl. (BAG vom 12.12.2000, 9 AZR 1/00, AP Nr. 154 zu § 4 TVG, Ausschlussfristen = NZA 2001, S. 1082 - 1085 Rn. 49; BAG vom 24.10.2001, 5 AZR 32/00, AP Nr. 27 zu § 823 BGB, Schutzgesetz = NZA 2002, S. 209 - 212 Rn. 23: zum Beginn des Verlaufs der Verjährungsfrist von Zahlungsansprüchen im Zusammenhang mit der Klärung eines Arbeitnehmerstatus).

    Das gegebenenfalls aus Gründen der Risikominderung neben der Betriebsübernehmerin auch die frühere Betriebsinhaberin zu verklagen ist, beruht nicht auf einer von der Beklagten herbeigeführten Unklarheit oder Vorspiegelung falscher Tatsachen, sondern auf der Notwendigkeit der Einhaltung der tariflichen Ausschlussfristen (BAG vom 12.12.2000, 9 AZR 1/00, AP Nr. 154 zu § 4 TVG, Ausschlussfristen = NZA 2001, S. 1082 - 1085 Rn. 49; BAG vom 24.10.2001, 5 AZR 32/00, AP Nr. 27 zu § 823 BGB, Schutzgesetz = NZA 2002, S. 209 - 212 Rn. 23: zum Beginn des Verlaufs der Verjährungsfrist von Zahlungsansprüchen im Zusammenhang mit der Klärung eines Arbeitnehmerstatus).

  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.01.2012 - 9 Sa 395/11
    Das gilt jedoch dann nicht, wenn der Anspruch auf die Nebenleistung vor der Verjährung des Hauptanspruches eingeklagt wurde und der Hauptanspruch vor Verjährungseintritt durch Erfüllung oder in sonstiger Weise erloschen ist (BGH vom 22.11.1994, XII ZR 150/93 NJW 1995 Seite 252 bis 254 Rd-Nrn. 36 ff.).

    Sind diese Nebenansprüche jedoch bereits rechtshängig, bedarf es dieses weitergehenden Schutzes nicht mehr (BGH vom 22.11.1994, a.a.O.).

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.01.2012 - 9 Sa 395/11
    Ausnahmen gelten bei außergewöhnlichen Schwierigkeiten der Sachverhaltsfeststellung und unklarer Beweislage (vgl. Palandt/Heinrichs, § 199 Rn. 32 und 33 m.w.N., BGH vom 23.09.2004, IX ZR 21/00, NJW-RR 2005, S. 69 -71; BGH, NJW 2000, S. 1499, BGHZ 122, S. 317/325).
  • BGH, 16.12.1997 - VI ZR 408/96

    Anforderungen an die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.01.2012 - 9 Sa 395/11
    Für die Kenntnis der Person des Schuldners ist die Kenntnis des Namens und der Anschrift des Schuldners erforderlich (BGH, NJW 1998, S. 988 und NJW 2001, S. 1721).
  • BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00

    Kenntnis von der Person des Schädigers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.01.2012 - 9 Sa 395/11
    Für die Kenntnis der Person des Schuldners ist die Kenntnis des Namens und der Anschrift des Schuldners erforderlich (BGH, NJW 1998, S. 988 und NJW 2001, S. 1721).
  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 421/00

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung bei schwieriger

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.01.2012 - 9 Sa 395/11
    Ausnahmen gelten bei außergewöhnlichen Schwierigkeiten der Sachverhaltsfeststellung und unklarer Beweislage (vgl. Palandt/Heinrichs, § 199 Rn. 32 und 33 m.w.N., BGH vom 23.09.2004, IX ZR 21/00, NJW-RR 2005, S. 69 -71; BGH, NJW 2000, S. 1499, BGHZ 122, S. 317/325).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.01.2012 - 9 Sa 395/11
    Dieser Auslegung steht auch nicht das Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes entgegen (vgl. BVerfG vom 01.12.2010, 1 BvR 1682/07, NZA 2011, S. 354 - 356 Rdnrn. 22, 23)).
  • LAG Hessen, 13.01.2017 - 14 Sa 979/15

    Gleichbehandlungsgrundsatz; Stufenklage; Verjährung; Urkundsbeweis;

    Maßgebend für den Lauf der sechsmonatigen Frist des § 204 Abs. 2 BGB ist der Zugang des Ruhensbeschlusses bei den Parteien (LAG Niedersachsen 16. Januar 2012 - 9 Sa 395/11 - Juris).

    Selbst wenn man eine einwöchige Postlaufzeit und damit einen Zugang des Ruhensbeschluss erst am 29. März 2010 unterstellte, hätte die Hemmung der Verjährung damit spätestens mit Ablauf des 29. September 2010 geendet und es wäre zwei Tage später, also mit Ablauf des 1. Oktober 2010 Verjährung eingetreten (zur Berechnung vergl. LAG Niedersachsen 16. Januar 2012 - 9 Sa 395/11 - Juris).

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